Gutschein einlösen
Einlösen der Gutscheines
Die Gutscheine von Ramonas-Seelenglück können während eines Kurses eingelöst werden. Dazu muss die Person den Gutschein im Original während des laufenden Kurses abgeben. Der vorliegende Gutschein bekommt dann einen Einlösestempel inklusive Datum und Unterschrift. Desweiteren bekommt diese Person eine Einlösebestätigung mit Datum und Unterschrift ausgehändigt. Um sicher zustellen für wen der Gutschein eingelöst wurde, wird durch mich auf beiden Dokumenten der Kindsname eingetragen. Abgerechnet wird der Gutschein bei Erstellung der Rechnung für den laufenden Kurs. Bei einem Gutscheinwert, der zur 100 prozentigen Tilgung des Rechnungswertes führt, wird zuerst eine Rechnung erstellt und diese dann per Gutschrift annuliert. Ist der Gutscheinwert geringer als der Rechnungswert, wird dieser auf der Rechnung ausgewiesen und der Restwert in Rechnung gestellt. Gutscheine können nicht kombiniert werden. Pro Rechnung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
Gültikeitsdauer des Gutscheines
Nach § 195 BGB gilt für die Gutscheine die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember des Ausstellungsjahres und endet am 31. Dezember 3 Jahre nach Fristbeginn. Die Gutscheine können weder teil noch komplett ausbezahlt werden. Die Gutscheine können nur im ganzen eingelöst werden. Zur Einlösung des Gutscheines muss dieser physisch vorliegen. Gutscheine sind nicht kombinierbar. Pro Rechnung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Einzulösen sind die Gutschein bei Ramonas-Seelenglück.
